Datenbanken:
Veraltete Normen:
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
FM=15
Bezeichnung:
Erd- und Grundbau - Flächengründungen - Teil 1: Berechnung der Tragfähigkeit bei einfachen Verhältnissen
zitierte Normen:
II=
ersetzte Normen:
RX=ÖNORM B 1997-1-2 (2019 10 15)
identische Norm:
AS=
Registriert als:
AD=Diese ÖNORM gibt an, wie weit der Baugrund durch Flächengründungen bei einfachen Verhältnissen beansprucht werden darf, ohne dass für das Bauwerk schädlichen Wirkungen eintreten. Sie ist nicht anzuwenden auf Bauwerke, die im Untertagebau hergestellt w
Autor:
Komitee 023 Geotechnik
Referenz:
PQ=Preisgruppe 15
übersetzt in:
de
english text:
Geotechnical engineering - Spread foundations - Part 1: Design of the bearing capacity for simple situations
Description:
CT=Tiefbau*Geotechnik*Berechnung*Formelzeichen*Lastfall*Klassifizierung*Belastung*Erd- und Grundbau*Abbildung*Sohldruck*Diagramm*Tragfähigkeit*Erdbau*Ergebnisdarstellung*Ermittlung*Baugrund*Baugrunduntersuchung*Bauvorlage*Bauwesen*Bodenzustand*Beschaffenheit*Boden*Bodenpressung*Flächengründung*Fundament*Gründung*Grundbau*Lastannahme*Nachweis*Pressung*Schichtenfolge*Tragfähigkeit des Bodens*Untersuchung*zulässige Belastung*Setzung*ÖNORM B 1997-1-1
francoise:
Travaux de terrassement et de fondation - Fondations aréales - Partie 1: Calcul de la capacité portante pour situations simples
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 4435-1 Ausg. 2002-12-01
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Erd- und Grundbau - Flächengründungen - Berechnung der Tragfähigkeit bei einfachen Verhältnissen
zitierte Normen:
ÖNORM B 4435-1 (2003 07 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 023 Geotechnik
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM gibt an, wie weit der Baugrund durch Flächengründungen bei einfachen Verhältnissen beansprucht werden darf, ohne dass für das Bauwerk schädlichen Wirkungen eintreten. Sie ist nicht anzuwenden auf Bauwerke, die im Untertagebau hergestellt werden, und auch nicht für Erdbauten. Einfache Verhältnisse im Sinne dieser ÖNORM liegen vor, wenn das Gelände annähernd horizontal ist; der Baugrund mindestens bis in eine Tiefe unter der Gründungssohle, die der erforderlichen Erkundungstiefe gemäß ÖNORM B 4402 entspricht, annähernd homogen oder horizontal geschichtet ist; die Einbindetiefe des Fundamentes mindestens 0,5 m beträgt; die Fundamentbreite mindestens 0,3 m und höchstens 3,0 m beträgt; das Fundament nicht überwiegend oder regelmäßig dynamisch beansprucht wird; der höchste Wasserspiegel maximal in Höhe der Gründungssohle liegt; es sich nicht um organische Böden handelt; nichtbindige Böden mindestens mitteldicht gelagert sind bzw. sich gewachsene bindige Böden mindestens im steifen Zustand befinden und geschüttete bindige Böden mindestens einen Verdichtungsgrad DPr = 100 Prozent aufweisen; bei überkonsolidierten bindigen Böden sich im Einflussbereich des Fundamentes keine Schwächezonen (u.a. Harnischflächen) befinden; es sich um Regellastfälle gemäß Abschnitt 5 handelt; für Lastfälle der Lastfallklassen 2 und 3 siehe 6.1. Diese ÖNORM gilt somit nicht für großflächige Plattengründungen und Tiefgründungen.
francoise:
Travaux de terrassement et de fondation - Fondations aréales - Calcul de capacité portante basé sur le situations simples
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 4435-1 Ausg. 2002-12-01
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 9
Bezeichnung:
Erd- und Grundbau - Flächengründungen - Berechnung der Tragfähigkeit bei einfachen Verhältnissen
zitierte Normen:
ÖNORM B 4435-1 (2003 07 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 023 Geotechnik
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Geotechnical engineering - Spread foundations - Design of the bearing capacity with simple situations
Description:
Diese ÖNORM gibt an, wie weit der Baugrund durch Flächengründungen bei einfachen Verhältnissen beansprucht werden darf, ohne dass für das Bauwerk schädlichen Wirkungen eintreten. Sie ist nicht anzuwenden auf Bauwerke, die im Untertagebau hergestellt werden, und auch nicht für Erdbauten. Einfache Verhältnisse im Sinne dieser ÖNORM liegen vor, wenn das Gelände annähernd horizontal ist; der Baugrund mindestens bis in eine Tiefe unter der Gründungssohle, die der erforderlichen Erkundungstiefe gemäß ÖNORM B 4402 entspricht, annähernd homogen oder horizontal geschichtet ist; die Einbindetiefe des Fundamentes mindestens 0,5 m beträgt; die Fundamentbreite mindestens 0,3 m und höchstens 3,0 m beträgt; das Fundament nicht überwiegend oder regelmäßig dynamisch beansprucht wird; der höchste Wasserspiegel maximal in Höhe der Gründungssohle liegt; es sich nicht um organische Böden handelt; nichtbindige Böden mindestens mitteldicht gelagert sind bzw. sich gewachsene bindige Böden mindestens im steifen Zustand befinden und geschüttete bindige Böden mindestens einen Verdichtungsgrad DPr = 100 Prozent aufweisen; bei überkonsolidierten bindigen Böden sich im Einflussbereich des Fundamentes keine Schwächezonen (u.a. Harnischflächen) befinden; es sich um Regellastfälle gemäß Abschnitt 5 handelt; für Lastfälle der Lastfallklassen 2 und 3 siehe 6.1. Diese ÖNORM gilt somit nicht für großflächige Plattengründungen und Tiefgründungen.
francoise:
Travaux de terrassement et de fondation - Fondations aréales - Calcul de capacité portante basé sur le situations simples