Datenbanken:
Veraltete Normen:
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (2000 05 01)*ÖNORM B 2111 (2006 12 01)
identische Norm:
Registriert als:
ÖNORM EN 71-1:2026 04 15*EN ISO 52000-1:2015*EN ISO 7345:1995*EN 12831-3:2017*EN 15232-1:2017*EN 15316-2:2017*EN 15316-3:2017*EN 15316-5:2017*EN ISO 52000-1:2015*EN ISO 7345*EN 15316-5:2017*EN ISO 52000-1:2017
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind. Die unstetige Kostenentwicklung in der Vergangenheit machte eine Überarbeitung der ÖNORM B 2111:2000, erforderlich. Ohne fixe Stichtage ist nun wieder eine Preisumrechnung vorzunehmen, wenn einer der Veränderungsprozentsätze für die einzelnen Preisanteile den Schwellenwert von 2 % erreicht. Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Umrechnung veränderlicher Preise. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110, und der ÖNORM B 2117 oder der ÖNORM B 2118 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder BVergG sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 2007-05-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (2000 05 01)*ÖNORM B 2111 (2006 12 01)
identische Norm:
Registriert als:
ÖNORM EN 71-1:2026 04 15*ISO 14155*ISO 14971*ISO 20417*ISO 3744*ISO 5356-1*ISO 7000*ISO 80369-2*ISO 80369-3*ISO 80369-6*ISO 80369-7*ASTM D1308
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind. Die unstetige Kostenentwicklung in der Vergangenheit machte eine Überarbeitung der ÖNORM B 2111:2000, erforderlich. Ohne fixe Stichtage ist nun wieder eine Preisumrechnung vorzunehmen, wenn einer der Veränderungsprozentsätze für die einzelnen Preisanteile den Schwellenwert von 2 % erreicht. Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Umrechnung veränderlicher Preise. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110, und der ÖNORM B 2117 oder der ÖNORM B 2118 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder BVergG sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 2007-05-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (2000 05 01)*ÖNORM B 2111 (2006 12 01)
identische Norm:
Registriert als:
ÖNORM B 2118:2023 05 01*ÖNORM A 2050*ÖNORM A 6403*ÖNORM B 2061*ÖNORM B 2062*ÖNORM B 2063*ÖNORM B 2110*ÖNORM B 2114*ÖNORM B 2117*ÖNORM B 2118*BGBl. Nr. 663:1994*BGBl. I Nr. 17:2006
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Conversion of variable prices of construction works - Works contract
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind. Die unstetige Kostenentwicklung in der Vergangenheit machte eine Überarbeitung der ÖNORM B 2111:2000, erforderlich. Ohne fixe Stichtage ist nun wieder eine Preisumrechnung vorzunehmen, wenn einer der Veränderungsprozentsätze für die einzelnen Preisanteile den Schwellenwert von 2 % erreicht. Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Umrechnung veränderlicher Preise. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110, und der ÖNORM B 2117 oder der ÖNORM B 2118 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder BVergG sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 2007-05-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (2006 12 01)*ÖNORM B 2111 (2000 05 01)
identische Norm:
Registriert als:
ÖNORM B 2118:2023 05 01*ÖNORM A 2050*ÖNORM A 6403*ÖNORM B 2061*ÖNORM B 2062*ÖNORM B 2063*ÖNORM B 2110*ÖNORM B 2114*ÖNORM B 2117*ÖNORM B 2118*BGBl. Nr. 663:1994*BGBl. I Nr. 17:2006
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Conversion of variable prices of construction works - Works contract
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind. Die unstetige Kostenentwicklung in der Vergangenheit machte eine Überarbeitung der ÖNORM B 2111:2000, erforderlich. Ohne fixe Stichtage ist nun wieder eine Preisumrechnung vorzunehmen, wenn einer der Veränderungsprozentsätze für die einzelnen Preisanteile den Schwellenwert von 2 % erreicht. Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Umrechnung veränderlicher Preise. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110, und der ÖNORM B 2117 oder der ÖNORM B 2118 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder BVergG sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 2006-12-01
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 13
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2007 05 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind. Die unstetige Kostenentwicklung in der Vergangenheit machte eine Überarbeitung der ÖNORM B 2111:2000, erforderlich. Ohne fixe Stichtage ist nun wieder eine Preisumrechnung vorzunehmen, wenn einer der Veränderungsprozentsätze für die einzelnen Preisanteile den Schwellenwert von 2 % erreicht. Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Umrechnung veränderlicher Preise. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110, und der ÖNORM B 2117 oder der ÖNORM B 2118 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder BVergG sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 2006-12-01
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 8
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2007 05 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Conversion rates of variable prices of construction works - Works contract
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind. Die unstetige Kostenentwicklung in der Vergangenheit machte eine Überarbeitung der ÖNORM B 2111:2000, erforderlich. Ohne fixe Stichtage ist nun wieder eine Preisumrechnung vorzunehmen, wenn einer der Veränderungsprozentsätze für die einzelnen Preisanteile den Schwellenwert von 2 % erreicht. Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Umrechnung veränderlicher Preise. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110, und der ÖNORM B 2117 oder der ÖNORM B 2118 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder BVergG sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 2000-05-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2007 05 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (1999 12 01)*ÖNORM B 2111 (1992 01 01)
identische Norm:
Registriert als:
EN 2825*EN 2826*EN 3841*EN 3844-1*MIL-I-81969/14C*MIL-I-81969/1A*TR 6083*EN 310*EN 789*ENV 1156
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind, wenn gemäß den ÖNORMEN B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Straßen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm" veränderliche Preise vereinbart sind. Der Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Die in Abschnitt 5 enthaltenen Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. In 5.9 sind Bestimmungen für die Preisumrechnung in Sonderfällen enthalten. Die Umrechnung von Festpreisen in jenen Fällen, in welchen sich eine Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Fertigstellungstermine aus Gründen ergibt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist in ÖNORM B 2110 geregelt. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 2000-05-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2007 05 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (1999 12 01)*ÖNORM B 2111 (1992 01 01)
identische Norm:
Registriert als:
EN 50370-1:2005*EN 50370-2:2003*EN 574:1996+A1:20*EN 60204-1:2006*EN 60439-1:1999*EN 60529:1991*EN 61310-1:2008*EN 614-1:2006+A1:20*EN 614-2:2000+A1:20*EN 61800-5-2:2007
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind, wenn gemäß den ÖNORMEN B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Straßen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm" veränderliche Preise vereinbart sind. Der Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Die in Abschnitt 5 enthaltenen Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. In 5.9 sind Bestimmungen für die Preisumrechnung in Sonderfällen enthalten. Die Umrechnung von Festpreisen in jenen Fällen, in welchen sich eine Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Fertigstellungstermine aus Gründen ergibt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist in ÖNORM B 2110 geregelt. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 2000-05-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 12
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2007 05 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (1992 01 01)*ÖNORM B 2111 (1999 12 01)
identische Norm:
Registriert als:
A 2050*A 2051*A 6403*B 2061*B 2062*B 2063*B 2110*B 2114*B 2117*BGBl. Nr. 663:1994
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Conversion rates of variable prices of construction works - Works contract
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind, wenn gemäß den ÖNORMEN B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Straßen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm" veränderliche Preise vereinbart sind. Der Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Die in Abschnitt 5 enthaltenen Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. In 5.9 sind Bestimmungen für die Preisumrechnung in Sonderfällen enthalten. Die Umrechnung von Festpreisen in jenen Fällen, in welchen sich eine Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Fertigstellungstermine aus Gründen ergibt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist in ÖNORM B 2110 geregelt. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 2000-05-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 12
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2007 05 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (1999 12 01)*ÖNORM B 2111 (1992 01 01)
identische Norm:
Registriert als:
A 2050*A 2051*A 6403*B 2061*B 2062*B 2063*B 2110*B 2114*B 2117*BGBl. Nr. 663:1994
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Conversion rates of variable prices of construction works - Works contract
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind, wenn gemäß den ÖNORMEN B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Straßen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm" veränderliche Preise vereinbart sind. Der Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Die in Abschnitt 5 enthaltenen Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. In 5.9 sind Bestimmungen für die Preisumrechnung in Sonderfällen enthalten. Die Umrechnung von Festpreisen in jenen Fällen, in welchen sich eine Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Fertigstellungstermine aus Gründen ergibt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist in ÖNORM B 2110 geregelt. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour travaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 1999-12-01
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2000 05 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind, wenn gemäß den ÖNORMEN B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Straßen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm" veränderliche Preise vereinbart sind. Der Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Die in Abschnitt 5 enthaltenen Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. In 5.9 sind Bestimmungen für die Preisumrechnung in Sonderfällen enthalten. Die Umrechnung von Festpreisen in jenen Fällen, in welchen sich eine Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Fertigstellungstermine aus Gründen ergibt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist in ÖNORM B 2110 geregelt. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour traveaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 1999-12-01
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 7
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2000 05 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Conditions for adjustment of the contract price in building and civilengeneering (construction) - Works contract
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen, nach denen bei Änderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen die Preise von Leistungen umzurechnen sind, wenn gemäß den ÖNORMEN B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Straßen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm" veränderliche Preise vereinbart sind. Der Abschnitt 4 enthält Hinweise für die Ausschreibung von Leistungen zu veränderlichen Preisen und die Erstellung von Angeboten über solche Leistungen; dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Die in Abschnitt 5 enthaltenen Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. In 5.9 sind Bestimmungen für die Preisumrechnung in Sonderfällen enthalten. Die Umrechnung von Festpreisen in jenen Fällen, in welchen sich eine Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Fertigstellungstermine aus Gründen ergibt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist in ÖNORM B 2110 geregelt. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Rajustement des prix variables pour traveaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 1992-01-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2000 05 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (1981 10 01)*ÖNORM B 2111 (1990 11 01)
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
francoise:
Rajustement des prix variables pour traveaux de construction - Contrat d'ouvrage
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2111 Ausg. 1992-01-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 13
Bezeichnung:
Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM B 2111 (2000 05 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2111 (1981 10 01)*ÖNORM B 2111 (1990 11 01)
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Conditions for adjustment of the contract price in building and civil-engeneering (construction) - Works contract
Description:
francoise:
Rajustement des prix variables pour traveaux de construction - Contrat d'ouvrage