Datenbanken:
Veraltete Normen:
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 7
Bezeichnung:
Umsetzung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) - Teil 3: Verfahren zur Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
zitierte Normen:
ÖNORM B 2107-2 (2014 08 01)*ÖNORM B 2107-2 (2014 08 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2107-3 (2006 10 01)*ÖNORM B 2107-3 (2006 10 01)
identische Norm:
Registriert als:
ASTM E 1012-2005*ASTM E 647-2008*EN 2002-002*EN ISO 3785
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM regelt die Erstellung von anwendergerechten Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß BauKG. Die Funktionen und Pflichten im Rahmen der Umsetzung des BauKG werden in ÖNORM B 2107-1 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) hat eine neue Form der Zusammenarbeit auf Baustellen geschaffen. Es wird durch die Einbindung des Bauherren und die Bestellung von zusätzlichen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sichergestellt, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
francoise:
Mise en oeuvre de la loi sur la coordination des travaux de construction - Partie 3: Procedé pour l'élaboration de documentation pour travaux ultérieurs
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2107-3 Ausg. 2007-01-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 7
Bezeichnung:
Umsetzung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) - Teil 3: Verfahren zur Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
zitierte Normen:
ÖNORM B 2107-2 (2014 08 01)*ÖNORM B 2107-2 (2014 08 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2107-3 (2006 10 01)*ÖNORM B 2107-3 (2006 10 01)
identische Norm:
Registriert als:
EN 524-2*EN 524-3*EN 524-4*EN 524-5
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM regelt die Erstellung von anwendergerechten Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß BauKG. Die Funktionen und Pflichten im Rahmen der Umsetzung des BauKG werden in ÖNORM B 2107-1 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) hat eine neue Form der Zusammenarbeit auf Baustellen geschaffen. Es wird durch die Einbindung des Bauherren und die Bestellung von zusätzlichen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sichergestellt, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
francoise:
Mise en oeuvre de la loi sur la coordination des travaux de construction - Partie 3: Procedé pour l'élaboration de documentation pour travaux ultérieurs
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2107-3 Ausg. 2007-01-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 7
Bezeichnung:
Umsetzung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) - Teil 3: Verfahren zur Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
zitierte Normen:
ÖNORM B 2107-2 (2014 08 01)*ÖNORM B 2107-2 (2014 08 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2107-3 (2006 10 01)*ÖNORM B 2107-3 (2006 10 01)
identische Norm:
Registriert als:
EN ISO 2418:2002*EN ISO 2419:2002*EN ISO 2420:2002*EN ISO 3696:1995
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM regelt die Erstellung von anwendergerechten Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß BauKG. Die Funktionen und Pflichten im Rahmen der Umsetzung des BauKG werden in ÖNORM B 2107-1 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) hat eine neue Form der Zusammenarbeit auf Baustellen geschaffen. Es wird durch die Einbindung des Bauherren und die Bestellung von zusätzlichen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sichergestellt, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
francoise:
Mise en oeuvre de la loi sur la coordination des travaux de construction - Partie 3: Procedé pour l'élaboration de documentation pour travaux ultérieurs
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2107-3 Ausg. 2007-01-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 7
Bezeichnung:
Umsetzung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) - Teil 3: Verfahren zur Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
zitierte Normen:
ÖNORM B 2107-2 (2014 08 01)*ÖNORM B 2107-2 (2014 08 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2107-3 (2006 10 01)*ÖNORM B 2107-3 (2006 10 01)
identische Norm:
Registriert als:
ISO 2419:2002*ISO 2420:2002*ISO 3696:1987*EN ISO 2418:2002
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM regelt die Erstellung von anwendergerechten Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß BauKG. Die Funktionen und Pflichten im Rahmen der Umsetzung des BauKG werden in ÖNORM B 2107-1 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) hat eine neue Form der Zusammenarbeit auf Baustellen geschaffen. Es wird durch die Einbindung des Bauherren und die Bestellung von zusätzlichen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sichergestellt, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
francoise:
Mise en oeuvre de la loi sur la coordination des travaux de construction - Partie 3: Procedé pour l'élaboration de documentation pour travaux ultérieurs
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2107-3 Ausg. 2007-01-01
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 8
Bezeichnung:
Umsetzung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) - Teil 3: Verfahren zur Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
zitierte Normen:
ÖNORM B 2107-2 (2014 08 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2107-3 (2006 10 01)
identische Norm:
Registriert als:
ÖNORM B 2107-1*ÖNORM B 2110*BGBl. Nr. 450:1994*BGBl. I Nr. 37:1999
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Implementation of the Act on Coordination of Construction Works - Part 3: Procedure for the preparation of documents for subsequent work
Description:
Diese ÖNORM regelt die Erstellung von anwendergerechten Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß BauKG. Die Funktionen und Pflichten im Rahmen der Umsetzung des BauKG werden in ÖNORM B 2107-1 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) hat eine neue Form der Zusammenarbeit auf Baustellen geschaffen. Es wird durch die Einbindung des Bauherren und die Bestellung von zusätzlichen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sichergestellt, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
francoise:
Mise en oeuvre de la loi sur la coordination des travaux de construction - Partie 3: Procedé pour l'élaboration de documentation pour travaux ultérieurs
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2107-3 Ausg. 2006-10-01
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 7
Bezeichnung:
Umsetzung des BauKG - Teil 3: Verfahren zur Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
zitierte Normen:
ÖNORM B 2107-3 (2007 01 01)*ÖNORM B 2107-3 (2007 01 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM regelt die Erstellung von anwendergerechten Unterlagen für spätere Arbeiten (Unterlage) gemäß BauKG. Die Funktionen und Pflichten im Rahmen der Umsetzung des BauKG werden in ÖNORM B 2107-1 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) hat eine neue Form der Zusammenarbeit auf Baustellen geschaffen. Es wird durch die Einbindung des Bauherren und die Bestellung von zusätzlichen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sichergestellt, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
francoise:
Mise en oeuvre de la loi sur la coordination des travaux de construction - Partie 3: Procedé pour l'élaboration de documentation pour travaux ultérieurs
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM B 2107-3 Ausg. 2006-10-01
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 5
Bezeichnung:
Umsetzung des BauKG - Teil 3: Verfahren zur Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
zitierte Normen:
ÖNORM B 2107-3 (2007 01 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM B 2107 (2005 09 01)
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 015 Vergabe und Verdingungswesen
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Implementation of the Act on Coordination of Construction Works - Part 3: Procedure for the preparation of documents for subsequent work
Description:
Diese ÖNORM regelt die Erstellung von anwendergerechten Unterlagen für spätere Arbeiten (Unterlage) gemäß BauKG. Die Funktionen und Pflichten im Rahmen der Umsetzung des BauKG werden in ÖNORM B 2107-1 geregelt. Das Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gemäß BauKG wird in ÖNORM B 2107-2 geregelt. Das BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) hat eine neue Form der Zusammenarbeit auf Baustellen geschaffen. Es wird durch die Einbindung des Bauherren und die Bestellung von zusätzlichen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sichergestellt, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
francoise:
Mise en oeuvre de la loi sur la coordination des travaux de construction - Partie 3: Procedé pour l'élaboration de documentation pour travaux ultérieurs