Banner Bild

Salzburger Lagerhaus

Baustoffe - Online

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
Abschnitt:
7. Abschnitt
Inhalt:
Ergänzende Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Bauprodukten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, und deren Risikobewertung